Die Eheschließung in der Ukraine (für die Staatsangehörigen der Republik Österreich)
Für die Eheschließung in der Ukraine sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ein Ehefähigkeitszeugnis, vom österreichischen Standesamt ausgestellt,
- Eine Scheidungsurkunde / ein Scheidungsurteil, wenn der / die Betroffene geschieden ist.
Diese Dokumente müssen mit „Apostille“ beglaubigt werden (siehe Beglaubigung).
Den Reisepass mit dem gültigen Visum für die Ukraine müssen Sie auch mitnehmen.
Zusätzlich können vom ukrainischen Standesamt Meldebescheinigung (Meldezettel) und Geburtsurkunde verlangt werden.