Die Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erfolgt auf der Grundlage eines von ihnen persönlich eingereichten Antragsformulars.
Die Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die von einem Gericht als eingeschränkt geschäftsfähig oder geschäftsunfähig anerkannt wurden, erfolgt auf der Grundlage eines Antragsformulars des Vormunds oder eines anderen gesetzlichen Vertreters.
Liste der erforderlichen Dokumente:
1) Antrag auf Eintragung in das Einheitliche staatliche Bevölkerungsregister (wird in elektronischer Form vom Konsularbeamten während des Konsularempfangs auf der Grundlage der vom Antragsteller vorgelegten Dokumente erstellt, ausgedruckt und vom Antragsteller und Konsul überprüft);
2) Dokument, das die Identität und die ukrainische Staatsangehörigkeit bestätigt (Reisepass eines ukrainischen Staatsbürgers; Reisepass eines ukrainischen Staatsbürgers für Auslandsreisen und Kopien der ersten Seite und der Seite mit den konsularischen Daten (sofern vorhanden); wobei es sich zwingend um den auszutauschenden Reisepass handeln muss (außer im Falle seines Verlusts/Diebstahls) sowie eine Kopie seiner ersten Seite und der Seite mit den konsularischen Daten (sofern vorhanden); Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls ist eine entsprechende Bescheinigung des Fundbüros oder der Polizei erforderlich;
3) Geburtsurkunde und deren Kopie. Außerdem alle vorhandenen Heirats-/Scheidungsurkunden oder gerichtlichen Scheidungsurteile. Die oben genannten Dokumente zur Registrierung des Personenstands, die von den zuständigen Behörden eines anderen Landes ausgestellt wurden, müssen beglaubigt (mit Apostille versehen) sein, sofern in den geltenden internationalen Verträgen der Ukraine nichts anderes vorgesehen ist, und zusammen mit einer Übersetzung ins Ukrainische vorgelegt werden. Zusätzlich zur Geburtsurkunde, die von ausländischen Behörden ausgestellt wurde, muss das Original der Bescheinigung über die Erlangung der Staatsbürgerschaft des Kindes + eine Kopie vorgelegt werden.
4) Dokument (Aufenthaltstitel), das den ständigen Wohnsitz oder den vorübergehenden Aufenthalt eines ukrainischen Staatsbürgers im Ausland bestätigt, sowie eine Kopie davon (die Dauer und der Zweck des Auslandsaufenthalts spielen keine Rolle; das Dokument wird nicht apostilliert und nicht übersetzt) und Meldezettel (Bescheinigung über die Registrierung in Österreich ohne Übersetzung);
5) Bescheinigung über die Registrierung des Wohnsitzes in der Ukraine / Bescheinigung über die Registrierung des Wohnsitzes einer vorübergehend vertriebenen Person (falls vorhanden);
6) Bescheinigung über die Vergabe einer Registrierungsnummer der Steuerkarte (РНОКПП; falls vorhanden).
7) Debitkarte zur Zahlung der Konsulargebühr mit einem Ihnen bekannten Code, auf der sich die zu zahlenden Beträge befinden, die Sie über den Terminal in den Räumlichkeiten der Vertretung bezahlen müssen (die Zahlung für die konsularische Dienstleistung erfolgt in Euro und ausschließlich bargeldlos);
Das Foto des Antragstellers wird vor Ort aufgenommen und in digitaler Form in das System eingegeben (das Foto wird nicht ausgedruckt). Es wird keine zusätzliche Gebühr für das Foto erhoben.
Bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Reisepasses ist dem Antrag ein Dokument (Protokoll, Bescheinigung usw.) beizufügen, das von der zuständigen Behörde des Staates ausgestellt wurde, in dem der Reisepass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, und das bestätigt, dass der Inhaber den Verlust oder Diebstahl gemeldet hat. Dieses Dokument muss nicht beglaubigt und nicht ins Ukrainische übersetzt werden.
Bei der Beantragung eines Reisepasses aufgrund einer Änderung der persönlichen Daten (Nachname und/oder Vorname) ist dem Antrag ein Dokument beizufügen, das diese Änderung bestätigt (Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Gerichtsbeschluss usw.). Die Beantragung eines Reisepasses auf den neuen Nachnamen und/oder Vornamen muss jedoch der Erneuerung des „inneren” Passes (ID-Karte) vorausgehen.
Wenn der Antragsteller zuvor noch kein Dokument erhalten hat, das seine Identität bestätigt, seine ukrainische Staatsbürgerschaft bestätigt und/oder ihm das Recht auf Ausreise aus der Ukraine und Einreise in die Ukraine gewährt, muss bei der erstmaligen Beantragung eines Reisepasses für Auslandsreisen eine Bescheinigung über die Registrierung der Person als ukrainischer Staatsbürger vorgelegt werden (außer in Fällen, in denen das Kind nach dem 16. Januar 2026 geboren wurde und die Eltern der Person zum Zeitpunkt ihrer Geburt ukrainische Staatsbürger waren).
Wir weisen darauf hin, dass Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren, die sich im Ausland aufhalten/wohnen, die Möglichkeit haben, Anträge auf konsularische Dienstleistungen zu stellen.
Gemäß der neuen Gesetzgebung müssen solche Antragsteller ab dem 18. Juni 2024 neben den für die Inanspruchnahme der gewählten konsularischen Dienstleistung erforderlichen Unterlagen auch ihren Wehrpass vorlegen, der AUSSCHLIESSLICH in elektronischer Form erstellt wurde.
Es handelt sich um ein elektronisches Dokument, das in der Anwendung „Reserv+” auf dem Smartphone des Benutzers angezeigt wird und geprüfte Daten aus dem Einheitlichen staatlichen Register der Wehrpflichtigen, Wehrpflichtigen und Reservisten enthält.
Um eine konsularische Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, muss das elektronische Wehrpassdokument authentisch und aktuell sein, d. h. es darf nicht früher als 72 Stunden vor der Beantragung bei der konsularischen Vertretung ausgestellt worden sein. Ist das Dokument älter, muss es vor der Beantragung im elektronischen Büro für Wehrpflichtige, Wehrdienstleistende und Reservisten neu ausgestellt werden.
Durch das Scannen des Codes vom Smartphone des Antragstellers kann der Konsul in Echtzeit eine Bestätigung der Aktualität der Wehrdienstdaten des Antragstellers und der Möglichkeit, die beantragte konsularische Dienstleistung zu erhalten, erhalten.
Männer der oben genannten Kategorie, die konsularische Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten und ihre Daten in der Wehrpflicht nicht überprüfen können, können sich an den technischen Support des Systems „Reserve+“ wenden.
E-Mail-Adresse für Anfragen: [email protected]\
Folgenden Angaben sind erforderlich:
Vollständiger Name;
Identifikationscode;
Kontakt-Telefonnummer;
Geburtsdatum;
Beschreibung des Problems.
Weitere Informationen zum Verfahren der Aktualisierung der Daten im Militärregister finden Sie auf der offiziellen Website des Verteidigungsministeriums der Ukraine.