Am 4. Juni 2015 ist die Verordnung Nr. 367 des Ministerkabinetts der Ukraine über das Ein- und Ausreiseverfahren auf das vorübergehend besetzte Territorium der Ukraine in Kraft getreten.
Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang und die hierfür eingerichteten Kontrollpunkte in der Ukraine zulässig. Außerdem ist hierfür eine besondere Erlaubnis erforderlich. Details können folgender Webseite vom Migrationsdienst der Ukraine (in Englisch) entnommen werden.
Eine anderweitige Einreise auf die Krim (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs oder eines hierfür eingerichteten Kontrollpunkts werden rechtlich verfolgt!!!
Reisende, die anderweit als über ukrainische Grenzübergänge in die Autonome Republik Krim gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.