Beschaffung von Urkunden aus der Ukraine
Im Falle, wenn Sie eine Urkunde aus der Ukraine beschaffen müssen oder wollen, haben Sie drei Möglichkeiten dies ordnungsgemäß zu tun:
in der Ukraine eine entsprechende Urkunde selbstständig persönlich beantragen und erhalten;
eine Person Ihres Vertrauens bzw. eine Anwaltskanzlei in der Ukraine durch eine notarielle Vollmacht damit beauftragen
die Prozedur der Urkundenbeschaffung in der Botschaft benutzen. Bei der Urkundenbeschaffung durch die Konsularabteilung der Botschaft müssen Sie berücksichtigen:
Es gibt leider keine festgesetzen Bearbeitungsfriste , daher dauert die Bearbeitung der Anträge in den zuständigen Behörden oft sehr lange, bis mehrere Monate.
bei der Urkundenbeschaffung durch das Konsulat gibt es keine Möglichkeit die Urkunde gleich mit dem Apostille-Stempel zu beantragen.
Konsulargebühr beträgt 28 bzw. 45 EUR, abhängig von dem Typ des Dokumentes.
Wir werden Ihren Urkundenbeschaffungsantrag gerne annehmen und bearbeiten, empfehlen aber diese Prozedur persönlich bzw. durch notarielle Vollmacht abzuwickeln.