Die Anhörungen dauern ab 6. bis 9. März.
Es geht dabei um die Klage, die die Ukraine Mitte Januar gegen Russland vor dem obersten UN-Gericht eingereicht hatte.
In der Anklageschrift geht es um die Verstöße Russlands gegen zwei UN-Konventionen. Zunächst legt die ukrainische Regierung dar, wie Russland durch Unterstützung der Separatisten im Donbas gegen das internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus verstoßen hat.
Als Beweise enthält die Anklageschrift die Berichte: der UN, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des internationalen Ermittlungsteams im Fall der über der Ostukraine abgeschossenen malaysischen Boeing sowie Satellitenaufnahmen der NATO. Die Ukraine ruft das UN-Gericht auf, die internationale Verantwortung Russlands festzustellen, darunter für den Abschuss des Fluges MH17 oder den Beschuss von Zivilisten in diversen ostukrainischen Städten.
Außerdem wirft die Ukraine Russland die Diskriminierung von Minderheiten auf der von Moskau annektierten Krim-Halbinsel vor, vor allem gegen Krim-Tataren und Ukrainer.