Das Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine wird ab dem 1. September 2017 vollständig angewandt.
Das Inkrafttreten des Abkommens wird der Zusammenarbeit in Bereichen wie Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz, Freiheit und Sicherheit (einschließlich Migration), Steuerpolitik, Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Wissenschaft und Technologie, Bildung und Informationsgesellschaft nunmehr eine neue Dynamik verleihen.