Nach dem jüngsten Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine erfolgt ab dem 24. März die Einreise in die Ukraine von ausländischen Staatsbürgern nur mit einem gültigen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Außerdem benötigen die ausländischen Einreisenden eine COVID-19-Versicherung, die für die gesamte Aufenthaltsdauer in der Ukraine gültig ist.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.visitukraine.today