Sehr geehrte Medienvertreter!
Am 25. Mai 2014 finden in der Ukraine Präsidentenwahlen statt. Falls Sie die offiziellen veranstaltungen der Wahlkommission oder die Wahllokale besuchen möchten, bitte wir Sie folgende teilnahme- und Akkreditierungsregeln zur Kenntnis zu nehmen.
1. Zugangsordnung für die Vertreter der Medien zu den öffentlichen Veranstaltungen, Sitzungen der Wahlkommissionen und Wahllokalen.
Freier Zugang für die Vertreter der Medien zu den öffentlichen Veranstaltungen, verbundenen mit den Präsidentenwahlen in der Ukraine, ist in T.4, Art.13 des Präsidentenwahlgesetzes garantiert; zu den Sitzungen der Wahlkommissionen und zu den Wahllokalen am Tag der Wahlen, sowie am Tag der Wiederholungswahlen – in T.9, Art.28 des obengenannten Gesetzes.
Vertreter der Medien (nicht mehr als zwei Personen aus einem Medium) dürfen ohne Zulassung oder Einladung der Kommission bei den Sitzungen der Wahlkommission, bei der Stimmenauszählung sowie bei der Ergebnisermittlung auf dem Wahllokal anwesend sein. Es gibt keine Zeitbegrenzungen der Anwesenheit auf dem Wahllokal, sowohl am Tag der Wahlen, als auch am Tag der Wiederholungswahlen.
Für die Berichtserstattung auf den Wahllokalen müssen die Vertreter der Medien ihre Redaktionsscheine auf Verlangen der Wahlkommissionsmitglieder vorzeigen. Diplomatische und andere offizielle Vertretungen, sowie konsularische Behörden und Militärtruppen gelten als ausländische Wahllokalen, laut der T.5, Art. 20 des Präsidentenwahlgesetzes. Da alle obenerwähnten Behörden, die außerhalb der Ukraine disloziert sind, zu den Regimeobjekten gehören, müssen die Journalisten über ihre Anwesenheit die dafür verantwortlichen Beamten im Voraus benachrichtigen.
Foto- und Videoaufnahme ist in den Abstimmungskabinen aufgrund des Anwesenheitsverbots der anderen Personen verboten. Falls der Wähler behindert ist, darf er bei der Ausfüllung der Zettels die Hilfe des anderen Wählers benutzen. Zu diesen Personen gehören nicht die Mitglieder der Wahlkommissionen, Präsindentschaftskandidaten und ihre Vertreter, sowie offizielle Beobachter.
Laut des P.1, T.2, Art. 11 des Gesetzes, gilt ein Verbot des Eingriffs in den Prozess durchgeführt. Keiner darf in die Tätigkeit der Wahlkommissionen, inkl. Vertreter der Massenmedien eingreifen, mit Ausnahme von Fällen, die direkt im Gesetz vorgesehen sind.
Laut des T.11, Art. 28 des Präsidentenwahlgesetzes, darf von der Wahlkommission motivierte Entscheidung getroffen werden, die die Vertreter der Medien ihr Recht entzieht, bei den Sitzungen anwesend zu sein, falls die Journalisten ihrer Durchführung rechtwidrig stören.
2. Ordnung der Informationserstellung
Für die Informationserstellung über alle Themen, inkl. über den Abstimmungsverlauf muss man sich unmittelbar an die Wahlkommission, z.B. an ihren Vorsitzender oder an seinen Stellvertretender wenden.
Interviews mit den Mitgliedern der Wahlkommission werden in beigeseitigem Einverständnis individuell, nach der geltenden Gesetzgebung organisiert.
3. Akkreditierungsverfahren für die Vertreter der Medien
Die Vertreter der Medien, inkl. technischen Personals, müssen für die Veranstaltungen der Zentralen Wahlkommission der Ukraine akkreditiert werden. Die Akkreditierung läuft bis 10. Mai 2014.
Zum Erhalt einer ständigen Akkreditierung (auf die ganze Periode der Wahlen) wird ein Brief auf den Namen des Vorsitzenden der Zentralen Wahlkommission Herrn M.W. Ochendowskyi mit der Unterschrift des Redaktionsleiters mit dem Anliegen nach der Akkreditierung des Journalisten abgeschickt werden. Der mit dem Stempel beglaubigte Brief muss folgende Informationen enthalten: Bezeichnung des Mediums, Vor- und Nachname des Journalisten, sowie seine Stellung im Verlag oder der Redaktion.
Die Briefe sind an die Postanschrift zu senden:
Kyiv 01196
1, Lesia Ukrainka Platz
E-Mails: [email protected] , [email protected]
Fax:+38 044 286 83 80.
Akkreditierung auf die Einzelveranstaltungen: Tel: +38 044 256 82 80, +38 044 286 80 71. Kontaktpersonen – Olena Tereschtschuk, Wolodymyr Wyrwa.
Zur Mitnahme der Apparatur und der Ausrüstung für die Livesendung in die Press-Rooms der Zentralen Wahlkommission, muss man bis zum 16. Mai 2014 an die Anschrift der Zentralen Wahlkommission einen entsprechenden Antrag mit der Auflistung der nötigen Technik übersenden.